Leistungen der Steuerkanzlei Johannes Schachtner in Straubing

Steuerberatung, Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Einspruchs- und Klageverfahren

Steuerberater Schachtner in Straubing

Steuerberatung

Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Unternehmensnachfolge
Erbschaft- und Schenkungssteuer

Vertreter in Einspruchs- und Klageverfahren

Vertreter
in Einspruchs- und Klageverfahren

Steuerberater in Straubing

Individuelle Steuerberatung in unserer Kanzlei in Straubing

Von der korrekten Finanz- und Lohnbuchhaltung incl. Baulohn, über Jahresabschlüsse bis zu den Steuererklärungen: Im Bereich Steuerberatung geht es nicht nur darum, dass wir Sie bestens dabei unterstützen, Ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen, sondern Ihnen darüber hinaus individuelle Handlungsspielräume für Ihre unternehmerische Zukunft aufzuzeigen.

Wir begleiten Sie individuell und umsichtig und beraten Sie zu durchdachten Steuer- und Finanzlösungen.

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Beratung zu Finanzen und Steuern

Unsere Dienstleistungen in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellen der Finanz- und Lohnbuchhaltung (inkl. Baulohn)
  • Erstellen von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer (inkl. Beratung und Planung)
  • Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge
  • Wirtschaftsprüfung
Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in Straubing

Unternehmensnachfolge und Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mit unserer Steuerkanzlei in Straubing beraten wir Sie gerne zu einer steuerlich optimalen Unternehmensnachfolge.

Bei der Unternehmensnachfolge sowie auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer lohnt es sich immer, einen Fachmann hinzuzuziehen.

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Beratung zum Thema Erbschaftsteuer

Wir beraten Sie zu Schenkungen, Erbschaftsteuer und steuerlicher Gestaltung von Testamenten und Vermögensübertragungen

Von der Schenkung zu Lebzeiten über ein steuerlich individuell gestaltetes Testament bis hin zu Erbschaftsteuererklärung: Wir unterstützen Sie gerne und kompetent bei dieser so komplexen Materie.

Dabei freuen wir uns über Ihr Mandat im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, denn wir übernehmen auch eine (frühzeitige) Beratung und Planung, was sich jederzeit auszahlt. Und genauso sind wir für Sie als Erben bzw. als Erbengemeinschaft da, um über steuerliche Verpflichtungen und Möglichkeiten bei Ihrem Erbe zu sprechen.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen beim Thema Unternehmensnachfolge

Besonders wichtig ist es auch, sich so früh wie möglich mit dem Thema Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen. Neben hohen materiellen Werten geht es häufig um Ihr Lebenswerk, das geschützt und erfolgreich an die nächste Generation bzw. in andere wertschätzende Hände übergeben werden soll. In diesem Fall ist nicht nur beste Fachkenntnis gefragt, sondern auch Fingerspitzengefühl. Denn alle Beteiligten sind bei solch einem Thema stets auch emotional betroffen. Sie können sich sowohl bei Anliegen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge stets auf uns verlassen!

Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber dem Finanzamt

Vertretung in Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Falls Sie als Steuerpflichtiger Ihren Steuerbescheid oder Haftungsbescheid als fehlerhaft erachten, können Sie schriftlich Einspruch dagegen einlegen.

Mit unserer Steuerkanzlei vertreten wir Sie bei Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und auch bei Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

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Überprüfung von Steuerbescheide

Rechtlich korrekt gegen Fehler im Steuerbescheid vorgehen

Es kommt öfter vor, dass bei der Komplexität der Materie Steuerbescheide tatsächlich falsch sind.

Angefangen von Übertragungsfehlern oder Rechenfehlern über Ergebnisse von Betriebsprüfungen, die nicht anerkannt werden, bis hin zur unterschiedlichen Auslegung komplexer Rechtsfragen – wir sind zuverlässig an Ihrer Seite, wenn es um eine erfahrene Einspruchsführung gegenüber dem Finanzamt geht.

Mandantenvertretung vor Finanzgerichten

Sollte es bis zu einer Klage kommen, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Finanzgerichten.

Verlassen Sie sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf unsere umfassende Expertise als erfahrene Steuerberater.
Wir sind sogar vertretungsberechtigt vor dem Bundesfinanzhof.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Schachtner

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben:
09421 183 84 – 0

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei in Straubing

Wir sind als Steuerkanzlei von Straubing aus vor Ort für Sie da, auch für unsere Mandanten in Regensburg, Deggendorf, Passau, Bad Grießbach, Landshut, Dingolfing und weiteren Gebieten in Niederbayern, aber auch für Mandanten in München. Die digitale Bearbeitung ermöglicht es uns, örtlich für Sie unabhängig zu agieren.

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Straubing für eine ausführliche Beratung.